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Wer kann bei uns wohnen?

Mädchen und junge Frauen:

  • im Alter von 12 – 21 Jahre (im Einzelfall auch jünger/ älter)
  • mit körperlichen, seelischen und/ oder sexuellen Gewalterfahrungen
  • die professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung traumatischer Erfahrungen brauchen
  • im Grenzbereich zwischen Straffälligenhilfe und Jugendpsychiatrie sowie im Rahmen herkömmlicher Jugendhilfe

Mädchen ab dem 12. Lebensjahr, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie oder in ihrem sozialen Umfeld bleiben können und eine umfassende pädagogische Betreuung und Förderung benötigen.

Auch Mädchen und junge Frauen bis 21 Jahre mit besonders belastenden Lebenserfahrungen.

Aufnahmekriterien:

  • Freiwilligkeit

Ausschlusskriterien:

  • Suchtproblematik, wenn die medizinische Indikation Vorrang hat
  • Regelverstöße (Grundlage Hilfeplan) nach festgelegtem Abmahnverfahren