Sozialpädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst erbringt Leistungen der ambulanten Erziehungshilfe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 27 ff. SGB VIII, ambulante Hilfen gemäß § 27(3) sowie Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen nach § 20 SGB VIII Betreuung von Kindern in Not-situationen.
Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe orientiert sich an dem Bedarf und den Ressourcen der Adressatinnen und Adressaten. Kinder, Jugendliche und Familien sind aktive Mitgestalter des Hilfeprozesses.
Adressaten
Personensorgeberechtigte, die Anspruch auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung haben sowie Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind bzw. von Behinderung bedroht sind.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Arbeit mit (jungen) Müttern, die aufgrund biographischer Hintergründe ihre Kinder nicht angemessen versorgen und/oder erziehen (können).
Arbeitsschwerpunkte:
- minderjährige Schwangere
- Multiproblemfamilien
- Trauma (nach sexueller Gewalt, physischer Gewalt, Migration)
- emotionale Vernachlässigung
- Familienkonflikte, Autonomiekonflikte
- frühe Bindungsstörungen (0-6 Jahre)
- Aggressivität bei Kindern und Jugendlichen
- Identitätsprobleme, sexuelle Orientierung
- Verselbständigung im eigenen Wohnraum
Arbeitsformen
- Elterncoaching, Familienarbeit
- Einzelfallhilfe
- soziale Gruppenarbeit (Mutter/Vater/Kind-Gruppe)
- erlebnispädagogische Ferienlager für Kinder aus sozial benachteiligten Familien
Ziele
- Stärkung von Familien
- Entwicklung von Lösungsstrategien und Stärkung der Handlungskompetenz- und Erziehungskompetenz
- Vermeidung von vollstationärer Unterbringung
- Unterstützung bei der Umsetzung und Erreichung von im Hilfeplan festgelegten Zielen (die Zielerarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst und den Betroffenen)
- Hilfe bei der Identitätsfindung und Befähigung der Adressatinnen und Adressaten zu einem verantwortungsbewussten selbstbestimmten Leben
- Förderung von (Re)Integration und Verselbständigung


